Es gibt verschieden Alternativen zum Liquidationsverfahren:
1. Die Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
Dafür muss eine Gesellschaft wirklich ohne Vermögen sein. Dies muss in einem aufwendigen Prozess nachgewiesen werden und nicht alle Registergerichte akzeptieren dieses Verfahren, dass noch mit deutlich höheren Kosten bei der Umsetzung verbunden ist. Es gibt keine Garantie auf die Annahme. Bei Ablehnung müssen Sie also wieder von vorne mit einem klassischen Liquidationsverfahren beginnen.
2. Die Umwandlung in eine GbR/Einzelunternehmen.
Diese Möglichkeit eignet sich nur für Unternehmen, die über keine oder geringer Vermögenswerte verfügen. Am Ende haben Sie dann weitererhin ein Unternehmen, dass Sie eigentlich schließen wollten. Dazu verlieren Sie den Schutz einer haftungsbegrenzten Gesellschaft und die Vollhaftung mit allen Risiken geht auf Sie und Ihr Privatvermögen über. Neben der juristischen Umsetzung, benötigen Sie auch einen Steuerberater der dies umsetzen kann. Eine Schlussbilanz ist auch bei der Schließung des neuen Unternehmens notwendig.
3. Die Insolvenz.
Was vordergründig gerade bei vermögenslosen Gesellschaften als einfache Lösung betrachtet wird, birgt eine ganze Reihe von Nachteilen für Ihr weiteres Leben. Bei Insolvenzverfahren ist die Staatsanwaltschaft standartmäßig verpflichtet zu ermitteln. Diesen Weg sollten Sie, sofern dies möglich ist, unter allen Umständen vermeiden.