Wer eine GmbH oder UG liquidiert, muss zwangsläufig einen Liquidator berufen. Doch welche Aufgaben hat ein Liquidator eigentlich und welche Verantwortung übernimmt er während der Liquidation?
Der Liquidator ersetzt nach seiner Berufung den oder die bisherigen Geschäftsführer. Es können dabei, wie zuvor bei den Geschäftsführern, einer oder auch mehrere Liquidatoren bestellt werden. Dabei macht es einen Unterschied, ob der Liquidator von extern kommt oder aus dem Kreis der Gesellschafter bestellt wird.
Mit seiner Berufung übernimmt der Liquidator die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwicklung der Gesellschaft und die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Liquidationsverfahrens.
Was ist die Kernaufgabe des Liquidators?
Die Kernaufgabe des Liquidators ist neben der Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Liquidationsverfahrens vor allem die Beendigung des Geschäftsbetriebes mit allen dafür erforderlichen Maßnahmen.
Anders als der Geschäftsführer hat der Liquidator also nicht mehr die Aufgabe, das Unternehmen dauerhaft fortzuführen. Sein Auftrag besteht darin, die Gesellschaft geordnet abzuwickeln und am Ende die Voraussetzungen für deren Löschung aus dem Handelsregister zu schaffen.
Dazu muss er laufende Geschäfte beenden, bestehende Verpflichtungen erfüllen und die Vermögenswerte der Gesellschaft liquidieren, also soweit erforderlich zu Geld machen.
Der Liquidator muss die Gläubiger befriedigen
Die aus der Verwertung entstehenden liquiden Mittel müssen entsprechend den bestehenden Forderungen zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt werden.
Dabei geht es nicht nur um bereits bekannte und unmittelbar fällige Forderungen. Auch Verpflichtungen, die möglicherweise erst in Zukunft fällig werden, müssen berücksichtigt werden.
Für solche zukünftigen Verpflichtungen muss der Liquidator ausreichend Vorsorge treffen und gegebenenfalls entsprechende Rückstellungen bilden. Das ist besonders wichtig, damit nach der Löschung der Gesellschaft möglichst keine Nachtragsliquidation erforderlich wird.
Ein typisches Beispiel hierfür können noch bestehende Gewährleistungsverpflichtungen sein.
Was passiert mit dem verbleibenden Vermögen?
Sind sämtliche Verpflichtungen erfüllt und liegen die Voraussetzungen für die Beendigung der Liquidation vor, muss der Liquidator eine Schlussrechnung erstellen.
Erst danach kann das noch vorhandene Vermögen beziehungsweise die verbliebenen liquiden Mittel entsprechend den gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen an die Gesellschafter verteilt werden.
Dabei muss insbesondere das während der Liquidation geltende Ausschüttungsverbot und das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr beachtet werden.
Der Liquidator ist für die korrekte Durchführung verantwortlich
Dem Liquidator obliegt die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Liquidationsverfahrens und dessen Dokumentation.
Mit seiner Berufung ist er der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Liquidation sorgfältig und formal korrekt umzusetzen. Dazu gehört nicht nur, die notwendigen Schritte durchzuführen, sondern deren Umsetzung auch so zu dokumentieren, dass sie später nachvollzogen werden kann.
Gerade dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Bei der Liquidation geht es nicht nur darum, die einzelnen Maßnahmen irgendwie umzusetzen. Der Liquidator muss im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass er seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Muss der Liquidator während der Liquidation Insolvenz anmelden?
Auch während einer laufenden Liquidation besteht weiterhin die Pflicht, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft im Blick zu behalten.
Der Liquidator ist deshalb ebenso wie zuvor der Geschäftsführer verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes die notwendigen Schritte einzuleiten und gegebenenfalls einen Insolvenzantrag zu stellen.
Der Beginn einer Liquidation schützt eine Gesellschaft also nicht davor, während des Verfahrens insolvent zu werden.
Gerade deshalb ist es wichtig, die Liquidität während des gesamten Liquidationszeitraumes sorgfältig zu planen.
Kann es zur persönlichen Haftung des Liquidators kommen?
Mit der Aufgabe des Liquidators sind auch persönliche Haftungsrisiken verbunden.
Verletzt der Liquidator seine Pflichten, handelt vorsätzlich oder täuscht arglistig, können daraus persönliche Haftungsfolgen entstehen. Besonders problematisch können beispielsweise Verpflichtungen sein, die bei der Abwicklung übersehen oder bewusst nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Auch Gewährleistungsansprüche oder andere erst später auftretende Forderungen können nach der eigentlichen Liquidation noch zu Problemen führen.
Wird deshalb nach der Löschung eine Nachtragsliquidation notwendig, kann sich die Abwicklung erheblich verlängern und es können weitere Haftungsfragen entstehen.
Genau deshalb gilt es, solchen Situationen von Anfang an vorzubeugen und die Liquidation so umzusetzen, dass Fehler nicht einmal unbeabsichtigt entstehen.
Fazit
Der Liquidator übernimmt mit seiner Berufung eine zentrale Rolle bei der Schließung einer GmbH oder UG. Er beendet den Geschäftsbetrieb, verwertet die Vermögenswerte, befriedigt die Gläubiger, berücksichtigt zukünftige Verpflichtungen und sorgt dafür, dass das gesamte Liquidationsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wird.
Gleichzeitig trägt er während des gesamten Verfahrens eine erhebliche Verantwortung.
Gerade wenn Sie selbst der Liquidator Ihrer Gesellschaft bestellt sein werden, sollten Sie deshalb genau wissen, welche Aufgaben und Pflichten Sie übernehmen. Denn Fehler bei der Liquidation können nicht nur das Verfahren verzögern, sondern unter Umständen auch noch nach der Löschung der Gesellschaft zu Problemen und persönlichen Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Wenn Sie wissen möchten, worauf es bei der Liquidation Ihrer GmbH oder UG konkret ankommt, eine größere Gesellschaft liquidieren müssen oder Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, finden Sie weitere Informationen auf liquidation-aber-richtig.de.
ÜBER DEN AUTOR

Thomas Betz
Thomas Betz ist Ihr Experte für Liquidationen und alle Prozesse rund um die Schließung von Unternehmern. In diesem Ratgeber gibt er Einblicke und Erfahrung aus den letzten Jahren weiter.
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